der Interport GmbH,
MEIN FAHRER Chauffeur . Transfer . Event,
Ringstraße 7, 49134 Wallenhorst
Die nachfolgenden AGB geltend ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Interport GmbH (im folgenden MEIN FAHRER ) und deren Kunden. Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden in Widerspruch, so gehen die vorliegenden AGB vor und zwar auch, wenn MEIN FAHRER in Kenntnis entgegenstehender / abweichender AGB des Kunden diesen nicht widersprochen hat und die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Die Angebote von MEIN FAHRER sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch MEIN FAHRER.
(1) MEIN FAHRER verpflichtet sich, dem Kunden ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und frisch gereinigten Zustand.
(2) MEIN FAHRER kann dem Kunden ein anderes als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie (Upgrade) handeln.
(3) Alle Angebote von MEIN FAHRER geltend ausschließlich für Fahrten mit Fahrzeugführer. Die von MEIN FAHRER eingesetzten Fahrzeugführer sind erfahrene Chauffeure, die im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sind.
(4) MEIN FAHRER hat das Recht, sich zur Erfüllung der eigenen Verpflichtungen Drittunternehmen zu bedienen.
(1) Der Kunde hat das Fahrzeug stets sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten. Bei der Nutzung des Fahrzeuges hat er sich so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, die eigene Sicherheit, die Sicherheit des Fahrzeugführers und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Fahrzeugführers stets Folge zu leisten.
(2) MEIN FAHRER behält sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Fahrzeugführers halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grobfahrlässig beschädigen. Soweit die zu befördernde Person / befördernden Personen nicht auf Ermahnungen des Fahrzeugführers reagieren oder bei grobem nicht vertragsgemäßem Umgang mit dem Fahrzeug ist MEIN FAHRER berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; MEIN FAHRER behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(3) Sofern der Kunde selber ein Fahrzeug beistellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass dieses den Vorgaben des StVG, der StVO bzw. der StVZO entspricht und insoweit verkehrssicher und technisch einwandfrei ist. Andernfalls ist MEIN FAHRER berechtigt, die Nutzung des beigestellten Fahrzeuges abzulehnen. Sollte der Kunde nicht kurzfristig ein dem Satz 1.) entsprechendes Ersatzfahrzeug beistellen, ist MEIN FAHRER berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall behält MEIN FAHRER den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
(4) Fahrzeuge von MEIN FAHRER dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art,
b) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, und
c) zu Fahrten, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Fahrzeugführer zu den unter lit. a.) bis c.) aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.